Weinwurms Weine

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Kurzmeldungen
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Fotografieren auf Gründen der Bundesforste

1. Für wen gelten die neuen Tarife?

  • die kommerzielle Werbefotografie, also für professionelle Shootings, welche im Zusammenhang mit der Bewerbung von Produkten aller Art auf den Flächen der Österreichischen Bundesforste AG stattfinden.
  • die kommerzielle Naturfotografie etwa für Bildbände oder andere langfristig geplante    gewinnorientierte nicht-aktuelle Verlagsprodukte.

2. Ausnahmen

Nicht kostenpflichtig bzw. kostenfrei sind:

  • Aktueller Dienst: Pressefotos für tagesaktuelle Medien.
  • Gemeinden und Tourismusverbände zwecks Eigenwerbung
Fotos für gemeindeeigene Werbemittel bzw. Werbemittel (laut Impressum) des Tourismusverbandes. Aus Gründen der Abstimmung sollen diese Aktivitäten jedoch über das Anfrageformular angemeldet werden (wenn die Bundesforste dem Antrag innerhalb von zehn Tagen nicht widersprechen, gilt er als angenommen).
  • Schul- und Studentenprojekte ohne kommerzielle Verwertung
  • Hochzeitsfotos: die professionelle Fotografie von privaten Hochzeiten
  • Fotowettbewerbe: professionelle Fotos für den Privatgebrauch sind kostenfrei, auch dann, wenn diese Fotos für Fotowettbewerbe aller Art (on- und offline) verwendet werden.

Auch in solchen Fällen sollte jedoch bedacht werden, dass Flächen mitunter aus natur- und/oder umweltschutzrechtlichen Gründen nicht betreten werden dürfen (z.B. Laichzonen in Schilfbereichen, Brut- und Brunftplätze u.ä.). Im Bedarfsfall gibt das WILD.MEDIA-Servicecenter gerne kostenfrei Auskunft über sogenannte NO-GO Flächen.

3. Wo gelten die neuen Tarife?

Die Tarife gelten bei Benutzung der Flächen der Österreichischen Bundesforste AG – also nicht das Motiv, sondern die Flächenbenutzung ist kostenpflichtig.

Die ÖBf AG verwaltet ca. 10% der österreichischen Staatsfläche. Im Bedarfsfall sollte im Vorfeld kommerzieller Shootings immer eine Abstimmung mit dem WILD.MEDIA-Servicecenter erfolgen.

Tarife für die kommerzielle Werbe- und Naturfotografie fallen nur an, wenn für das kommerzielle Fotoshooting im Sinne der in Punkt 1 a. und b. definierten Verwendungszwecke Flächen der Österreichischen Bundesforste AG verwendet wurden. Um Unsicherheiten zu vermeiden, empfehlen wir eine Online-Anfrage rechtzeitig vorab via www.wildmedia.at

Quelle: Fotografen Online


 
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